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   BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97   

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BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97 (https://dejure.org/1999,2813)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97 (https://dejure.org/1999,2813)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 (https://dejure.org/1999,2813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2098 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 546
  • BauR 2000, 535
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97
    Es ist verfassungsgerichtlich geklärt, daß der Ausschluß verspäteter Einwendungen im gerichtlichen Verfahren nur dann mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger typischerweise erkennbar und nicht geeignet sind, den gerichtlichen Rechtsschutz zu vereiteln oder in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 61, 82 [110, 116 f.]).

    Es wäre dann nicht mehr gewährleistet, daß die Zwecke erreicht werden, deretwegen der Ausschluß von Einwendungen im gerichtlichen Verfahren verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 61, 82 [114 ff.]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [26]).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97
    Da die angegriffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 1997 zugestellt worden war, ist diese Rüge, mit der ein neuer Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht wird, gemäß §§ 92, 93 Abs. 1 BVerfGG verspätet (vgl. BVerfGE 81, 208 [214 f.]).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. a) des Herrn Dr. M ..., b) der Frau M ..., 2. a) des Herrn Dr. Sch ..., b) der Frau Sch ..., 3. a) des Herrn L ..., b) der Frau L ..., 4. des Herrn Sch ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Peter C. Mohr und Partner, Max-Brauer-Allee 81, Hamburg - gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 7.97 -, b) den Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn-Bundesamtes - Außenstelle Hamburg - vom 19. Mai 1995 - EBA 1011 ABS 41/PFA V a - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richterinnen Haas, Hohmann-Dennhardt gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 27. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83

    Verfassungsmäßigkeit des Verzichts auf Individual-Zustellung von

    Auszug aus BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97
    Dies wäre wiederum der "Anstoßwirkung" der amtlichen Bekanntgabe abträglich, die auch davon abhängt, daß sie auf ein vor Ort bereits vorinformiertes Publikum trifft (vgl. BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 28. November 1984, NJW 1985, S. 729; vgl. auch BVerwGE 66, 206 [211 f.]).
  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Die gesetzlichen Bestimmungen über die Präklusion verstoßen entgegen der Auffassung der Kläger nicht gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz (siehe BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 -, juris).

    Die Bekanntmachung verfehlt deshalb dann ihren Sinn, wenn sie in ihrer "Anstoßwirkung" nicht geeignet ist, den möglicherweise von dem Planvorhaben Betroffenen ihre Situation zu vermitteln und sie zum Zwecke der Wahrnehmung ihrer Interessen zu einem weiteren Schritt, nämlich zur Einsicht in die ausgelegten Unterlagen, zu veranlassen (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 -, NVwZ 2000, 446; BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, BVerwGE 127, 95).

  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Er muss also geeignet sein, potenziell betroffenen Bürgern ihre Betroffenheit ausreichend vor Augen zu führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 -, juris Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen müssen ausreichend sein, um die verfassungsrechtlich gebotene, oben beschriebene Anstoßwirkung auszulösen und die Planbetroffenen veranlassen, sich über weitere Einzelheiten des Vorhabens anhand der ausgelegten Planunterlagen zu unterrichten, um über ihr weiteres Vorgehen entscheiden zu können (BVerfG, Beschl. v. 27.12.1999, BauR 2000, 535).
  • VG Freiburg, 27.01.2010 - 2 K 2265/08

    Ortsüblichkeit einer Bekanntgabe

    Nachdem § 73 Abs. 5 S. 1 LVwVfG eine vorherige Bekanntmachung verlangt, um den betroffenen Bürgern eine angemessene Vorbereitungszeit im Hinblick auf die Einsicht in den Plan und die Erhebung von Einwendungen zu gewähren (Stelkens/Bonk/Sachs, § 73 Rn. 50; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 73 Rn. 57; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97 -, in Juris), hätte bei Beachtung der Satzungsbestimmungen die Auslegung vorliegend daher frühestens am Freitag, dem 24.6.2005, beginnen dürfen.

    Vielmehr hält es das BVerwG für mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar, wenn etwa die Planauslegung nur im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde bekanntgemacht wird; die Obliegenheit des Bürgers, das amtliche Veröffentlichungsorgan regelmäßig zu lesen, sei weder unverhältnismäßig noch unzumutbar (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 23.4.1997 - 1 A 7/97 -, in Juris; vgl. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97 -, in Juris).

  • BVerwG, 17.10.2005 - 7 BN 1.05

    Wasserschutzgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren;

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Ausschluss verspäteter Einwendungen im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger typischerweise erkennbar und nicht geeignet sind, den gerichtlichen Rechtsschutz zu vereiteln oder in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 - NVwZ 2000, 546, 547).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2012 - 2 D 141/09

    Weetfelder Bürgergemeinschaft unterliegt im Streit um Bebauungsplan der Stadt

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 -, NVwZ 2000, 546 = juris Rn. 9.
  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 N 04.1201

    Biomasse-Heizkraftwerk: Bebauungsplan der Gemeinde Wenzenbach für unwirksam

    Ist somit zu fordern, dass der Inhalt der Bekanntmachung geeignet sein muss, potenziell betroffenen Bürgern ihre Betroffenheit ausreichend vor Augen zu führen (BVerfG vom 27.12.1999, NVwZ 2000, 546 - zum Fachplanungsrecht), muss dem auch in Einzelfällen eines vorhabenbezogenen oder eines projektbezogenen Bebauungsplans entsprochen werden, der wie vorliegend "maßgeschneidert" das Vorhaben des Beigeladenen bauplanungsrechtlich absichern und dementsprechend auch den Standort für ein BMHK festlegen soll.
  • OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 36/98

    Ausschluss der Einwendungen gegen Planfeststellungsbeschluss über Ausbau des

    Die materielle Präklusion begegnet als solche keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 27.12.1999, NVwZ 2000 S. 546, 547; BVerfG, Beschl. v. 8.7.1982, BVerfGE 61 S. 82, 110-118 - zum Atomrecht - ; BVerwG, Beschl. v. 5.6.1998, - 11 B 27.98 -, Juris; Urt. v. 24.5.1996, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119).

    Dazu gehört es nach dem Verfassungsgebot effektiven Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG, daß die Bekanntmachung der Planauslegung und diese selbst nach Inhalt und Gestaltung geeignet waren, die von dem Vorhaben möglicherweise betroffenen und deshalb interessierten Personen anzustoßen, sich mit dem Plan zu befassen und sich um ihre Belange zu kümmern (Anstoßwirkung; BVerfG, Kammer-Beschl. v. 27.12.1999, NVwZ 2000 S. 546, 547; BVerwG, Urt. v. 23.4.1997, BVerwGE 104 S. 337, 341 f.; Beschl. v. 16.8.1995, Buchholz 407.3 § 3 VerkPBG Nr. 1; Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55 S. 369, 375-377 - zum Bauplanungsrecht -).

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb geklärt, dass Präklusionsvorschriften, die der Gesetzgeber zur Verfahrensbeschleunigung erlassen hat, weder den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger erkennbar und den gerichtlichen Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/110, 116 f; vom 27.12.1999 BauR 2000, 535/536) und wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 126/136; vom 2.2.2006 Az. 2 BvR 1453/03 ; vom 15.10.2009 NJW-RR 2010, 421).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb geklärt, dass Präklusionsvorschriften, die der Gesetzgeber zur Verfahrensbeschleunigung erlassen hat, weder den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger erkennbar und den gerichtlichen Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/110, 116 f; vom 27.12.1999 BauR 2000, 535/536) und wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 126/136; vom 2.2.2006 Az. 2 BvR 1453/03 ; vom 15.10.2009 NJW-RR 2010, 421).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - 11 D 94/03

    Verlust der Sachbefugnis bei Veräußerung eines Grundstücks während eines

  • BVerwG, 17.12.2004 - 4 BN 48.04

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen zwei beachtlichen Verfahrensfehlern;

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 13 A 3183/05

    Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit des § 105 Abs. 4a S. 4 Arzneimittelgesetz

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 N 04.1103

    Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung,

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11

    Präklusion von Einwendungen eines von der Straßenplanung betroffenen Bürgers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 11 A 37/13

    Gefahren für das Grundstückseigentum durch die Einlagerung von Abfällen in den

  • VGH Bayern, 15.04.2009 - 8 ZB 08.3146
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 374/10

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Auslegung von Planunterlagen in einem

  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 NE 04.1221

    Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 20 B 1199/01
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